Ankerverbot an der Rheinmündung (Altenrhein)

Das Schifffahrtsamt hat über ein rund 50 Hektar grosses Gebiet im Bodensee ein Ankerverbot verfügt. Es reicht von der Mündung des Alten Rheins, vom Ende der Spundwand, bis zum Areal des Marina Rheinhofs und ist entsprechend signalisiert.

 

«Kein Ort für Hunde»

Laut Kurt Reich, dem Vorsteher des Schifffahrtsamts des Kantons St. Gallen in Rorschach, sei das Naturschutzgebiet einfach zu beliebt gewesen. «Immer mehr Bootsfahrer gingen dort an Land», sagt er. Viele von ihnen hätten dabei ihre Hunde frei laufen lassen. Dies sei dem Rheinunternehmen des Kantons St. Gallen, welches das Naturschutzgebiet unterhält, ein Dorn im Auge gewesen. «Das Naturschutzgebiet wurde für mehrere Millionen Franken renaturiert und gepflegt», sagt Silvio Müller vom Rheinunternehmen. «Es ist kein Ort, um Hunde streunen zu lassen.» Deshalb sei das Gebiet vom Land her auch abgesperrt.

«Wird das Ankerverbot gut eingehalten, sehen wir keinen Grund, in dem Gebiet ein Fahrverbot zu verfügen», sagt Reich. Dies komme erst als Massnahme in Frage, falls sich die Leute nicht an das Ankerverbot hielten. Zur besseren Signalisation des neuen Verbots werden zwei Pfosten mit Beschilderung in den Seeboden geschlagen.

Gegen das Ankerverbot kann bis zum 25. Juli 2016 beim Sicherheits-und Justizdepartement des Kantons St. Gallen schriftlich Rekurs eingereicht werden

Quelle: Schifffahrtsamt Kanton St. Gallen; Karte: sgt

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